Muss ich fürs Abschleppen meines falsch geparkten Autos zahlen?

«Kürzlich parkierte ich mein Auto auf einem privaten Parkplatz und legte einen Zettel mit meiner Telefonnummer hinter die Windschutzscheibe. Als ich zehn Minuten später zurückkehrte, war das Auto weg. Jetzt erhielt ich vom Abschleppdienst eine hohe Rechnung. Muss ich zahlen?»

Nein. Unberechtigt parkierte Autos dürfen nur dann auf Kosten eines Falschparkierers abgeschleppt werden, wenn dies verhältnismässig ist. Das ist nicht der Fall, wenn dem Grundeigentümer durch das widerrechtliche Abstellen eines Fahrzeugs kein Nachteil entsteht oder wenn der fehlbare Fahrzeuglenker problemlos ausfindig gemacht werden könnte. Sie müssen die Rechnung daher nicht bezahlen.

29.11.2022

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