Muss ich die Unterstützung meines Freundes als Einkommen versteuern?

«Ich wohne zusammen mit meinem Freund im Kanton Zürich. Ich besorge den Haushalt, im Gegenzug übernimmt mein Freund den Mietzins und die Haushaltskosten. Muss ich diese Unterstützung als Einkommen versteuern?»

Nein. Weder im Kanton Zürich noch in anderen Kantonen müssen Sie solche Naturalleistungen versteuern. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie berufstätig sind oder nicht. Im Gegenzug kann Ihr Freund die anteilsmässigen Miet- und Haushaltskosten nicht von seinem Einkommen abziehen.

08.02.2022

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