Muss ich mich trotz Arbeitsunfähigkeit bewerben?

«Ich hatte einen Unfall und bin seither arbeits­unfähig. Mein Arbeitgeber hat mir ­gekündigt. Meine Arbeitsunfähigkeit dauert noch an. ­Riskiere ich bei der ­Arbeitslosenkasse Einstelltage, wenn ich mit der ­Stellensuche noch etwas zuwarte?»

Nein. Sie müssen erst mit der Stellensuche beginnen, wenn Sie wieder arbeiten können.

Die Pflicht zur Stellen­suche besteht zwar grundsätzlich schon ­während der Kündigungsfrist. Bei un­genügenden Arbeitsbemühungen drohen Einstelltage. Wer aber krankheits- oder unfallbedingt arbeitsunfähig ist, muss ­keine Arbeitsbemühungen nachweisen.

19.05.2020

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