Muss ich mit der Scheidung zwei Jahre warten?

«Mein Mann ist gewalttätig. Er verletzt mich und meine Tochter regelmässig. Ich möchte mich scheiden lassen. Mein Mann ist damit nicht einverstanden. Eine Freundin meinte, ich müsse zwei Jahre warten, bevor ich die Scheidung einreichen kann. Stimmt das?»

Nein. Richtig ist zwar, dass man grundsätzlich gegen den Willen des Gatten die Scheidung erst zwei Jahre nach Aufhebung des gemeinsamen Haushalts einreichen kann. Diese Wartefrist gilt aber in Ihrem Fall nicht. Bei wiederholter häuslicher Gewalt dürfen Sie die Scheidung sofort einreichen, weil die weitere Ehe unzumutbar ist.

03.12.2019

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