Muss ich mit eigenen Messern arbeiten?

«Ich bin Koch. Demnächst trete ich eine neue Stelle an. Mein zukünftiger Chef verlangt, dass ich meine eigenen Messer mitbringe. Bin ich dazu verpflichtet?»

Ja. Es ist üblich, dass ­Köche ihre eigenen Messer mitbringen – ohne dass der Arbeit­geber sie dafür entschädigen müsste. Das­selbe gilt etwa im Coiffeurge­werbe in Bezug auf die Scheren. Das sind aber Ausnahmen. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich die erforderlichen Utensilien zur Verfügung stellen. Bei einer gegenteiligen Ab­machung hat der Angestellte in der Regel Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. 

13.01.2018

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