Muss ich mit einer Taggeldkürzung rechnen?

«Mein Chef hat mir aus heiterem Himmel gekündigt. Begründung: Ich sei überfordert und meiner Aufgabe nicht gewachsen. Riskiere ich eine Reduktion der Arbeitslosen­taggelder wenn ich bis zum Ende der Kündigungsfrist keine neue Stelle finde?»

Nein. Nur wer selbstverschuldet arbeitslos wird, erhält bis zu 60 Tage kein ­Arbeitslosengeld. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn jemand dem Betrieb durch sein Verhalten berechtigten Anlass zur ­Kündigung gab. Verliert ein Ange­-stellter ­seine Stelle nur deshalb, weil er die ­ Erwartungen des Arbeitgebers an die Qualität der Arbeit nicht erfüllen konnte, gilt er bei der Arbeitslosenversicherung nicht als «selbstverschuldet arbeitslos».

29.08.2023

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