Muss ich nach drei Jahren Nebenkosten nachzahlen?

«Ich bin Mieter und zahle die Nebenkosten in Monatsraten im Voraus. Einmal pro Jahr erhalte ich eine Abrechnung. Der Vermieter teilte mir nun mit, dass er mir in den letzten drei Jahren die Kosten für den TV-Kabel­anschluss versehentlich nicht in Rechnung gestellt habe. Er besteht darauf, dass ich nachzahle. Bin ich dazu ver­pflich­tet?»

Ja, falls die Kosten für den Kabelanschluss in Ihrem Mietvertrag unter den Nebenkosten aufgeführt sind. Die For­de­rung des Vermieters verjährt erst fünf Jahre nach Ablauf der jeweiligen Abrechnungs­periode.

26.04.2022

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