Muss ich so kurzfristig Ferien nehmen?  

«Meine Chefin fährt nächste Woche spontan in die Ferien. Sie verlangt von mir, dass ich ebenfalls Ferien nehme. Ihre Begründung für die kurzfristigen Ferien: Während sie ­abwesend sei, gebe es für mich nichts zu tun. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Laut Gesetz kann zwar der Arbeitgeber den Zeitpunkt der Ferien bestimmen. Er darf einen Angestellten aber nicht ohne besonderen Grund sehr kurzfristig in die ­Ferien schicken. Ferien müssen in der Regel möglichst einige Wochen im Voraus bekanntgegeben werden, in der Kündigungsfrist möglichst mindestens zwei Wochen ­vorher. Sollte Ihre Chefin darauf beharren, dass Sie nächste Woche zu Hause bleiben, wäre ein Abzug von Ihrem Ferienguthaben also kaum zulässig.

09.04.2019

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