Muss ich sofort handeln?

«Der Eingang unseres Miethauses ist eine Baustelle. Am Anfang verursachte sie wenig Lärm. Inzwischen ist es unerträglich geworden. Ich möchte eine Mietzinsreduktion. Muss ich das dem Vermieter sofort mitteilen?»

Ja. Am besten schreiben Sie dem Vermieter sofort einen eingeschriebenen Brief. Denn Sie können die Mietzinsreduktion erst ab dem Zeitpunkt ver­langen, an dem der Ver­mieter weiss, dass Sie der Lärm stört. Eine rück­wirkende Mietzinssenkung ist nicht möglich.

Falls der Vermieter Ihr Gesuch auf Mietzinsreduktion ab­lehnend beantwortet, können Sie bei der Schlichtungsstelle klagen und den künftigen Mietzins dort hinterlegen.

26.11.2019

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