Muss ich trotz tiefem Einkommen einzahlen?

«Ich arbeitete vier Monate lang in einem Corona-Testcenter. Insgesamt verdiente ich nur rund 10 000 Franken. Trotzdem wurden mir Beiträge für die Pensionskasse vom Lohn abgezogen. Zu Recht?»

Ja. In der beruflichen Vorsorge sind alle Angestellten obligatorisch versichert, die bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mehr als 21 510 Franken beziehen. Dauert ein Arbeitsverhältnis weniger als ein Jahr, wird der Verdienst auf ein Jahr hochgerechnet. Ihr Einkommen lag auf ein volles Jahr umgerechnet bei rund 30 000 Franken. Somit waren Sie beitragspflichtig. Ausnahme: Arbeitsverhältnisse, die nur für drei Monate oder weniger vereinbart sind, unterstehen dem Obligatorium nicht.

23.08.2022

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