Muss ich über den AHV- Aufschub jetzt entscheiden?

«Ich werde bald 65. Ich weiss aber noch nicht, ob ich die AHV-Rente dann schon beziehen will oder sie aufschieben möchte und so von einer höheren Rente profitieren kann. Muss ich den Entscheid schon jetzt fällen?»

Nein. Die Anmeldung für die aufgeschobene Pensionierung muss spätestens ein Jahr nach Erreichen des ordentlichen AHV-­Alters bei der Ausgleichskasse geltend ­gemacht werden. Danach kann die Rente ­jederzeit mit einem Formular abgerufen werden. Man muss also nicht vorher bekanntgeben, um wie viele Jahre man die Rente aufschieben will. Versäumt es jemand, den Aufschub der Rente innert ­Jahresfrist zu melden, zahlt die Ausgleichs­kasse später nur den normalen Renten­betrag ohne Zuschlag nach – und zwar ohne Zinsen. Der Bezug der AHV-­Rente kann um mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre aufgeschoben werden.

06.12.2022

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