Muss ich zum Barbezug noch eine Rente beziehen?

«Ich werde in wenigen Jahren pensioniert. Mein Pensionskassengeld möchte ich mir dann bar auszahlen lassen. Allerdings sieht das Reglement meiner Pensionskasse vor, dass nur höchstens 50 Prozent des Alters­guthabens bar bezogen werden dürfen. Muss ich das akzeptieren?»

Ja. Laut Gesetz haben Versicherte sogar nur Anspruch auf einen Kapitalbezug in Höhe eines Viertels ihres Altersguthabens. Und dieser gesetzliche Anspruch betrifft nur den obligatorischen Teil des Geldes, nicht das überobligatorische Guthaben. Die Pensionskassen können das in ihren Reglementen anders regeln. Davon haben die meisten Gebrauch gemacht. Gut zu wissen: Wer sein Geld bei der Pensionierung als Kapital beziehen will, muss dies je nach Kasse ein paar Jahre früher anmelden. Wer verheiratet ist, benötigt für die Barauszahlung die schriftliche Zustimmung des Ehegatten. 

04.02.2020

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: