Muss meine Beförderung erwähnt werden?

«Vor zwei Jahren wurde ich zur Filialleiterin befördert. Kürzlich kündigte ich die Stelle. ­Meine neue Funktion wurde im Arbeitszeugnis nicht ­erwähnt. Kann ich darauf bestehen?»

Ja. Das Arbeitszeugnis muss eine genaue Auflistung der wichtigsten ­Tätigkeiten und Funktionen enthalten. Massgebend sind die tatsächlich aus­geübten Tätigkeiten und nicht, was im Vertrag steht. Sie können daher ver­langen, dass Ihr Arbeitszeugnis ergänzt wird: Die Funktion als Filial­leiterin muss erwähnt werden – und auch, ob Sie den Job gut erledigt haben.

03.10.2017

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