Muss meine Ex-Frau die Zulagen weiterleiten?

«Ich bin geschieden. Meine Ex-Frau und ich haben eine gemeinsame Tochter. Bis vor kurzem wohnte diese bei ihrer Mutter. Jetzt hat sie an meinem Wohnort die Lehre angefangen und wohnt neu bei mir. Da meine Ex-Frau ebenfalls arbeitet und das alleinige Sorgerecht hat, werden die Familienzulagen nach wie vor ihr ausgezahlt. Muss meine Ex-Frau die Ausbildungs­zulagen jetzt jeweils an mich weiterleiten?»

Ja. Die Kinder- und Ausbildungszulagen müssen für den Unterhalt des Kindes verwendet werden. Wohnt das Kind nicht bei dem Elternteil, der die Zulagen erhält, müssen sie daher an den Elternteil weitergeleitet werden, bei dem das Kind lebt. Sieht Ihre Ex-Frau das nicht ein, können Sie beantragen, dass die Ausbildungszulagen für Ihre Tochter in Zukunft direkt Ihnen ausbezahlt werden. Ein entsprechendes Gesuch muss schriftlich bei der Familienausgleichs­kasse gestellt werden, welche die Zulagen auszahlt.

03.09.2019

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: