Muss meine Freundin das Geschenk zurückgeben?

«Vor einigen Jahren habe ich einer guten Freundin ein wertvolles Gemälde geschenkt. Jetzt stellte sich heraus, dass sie 10 000 Franken aus meinem Tresor stahl. Kann ich das Gemälde unter diesen Umständen zurückverlangen?»

Ja. Geschenke können zurückverlangt werden, sofern die beschenkte Person gegen den Schenker oder eine ihm nahestehende Person eine schwere Straftat begangen hat. Ein Diebstahl von 10 000 Franken stellt rechtlich eine schwere Straftat dar. Sie können also verlangen, dass Ihre Bekannte das Gemälde zurückgibt. Für den Widerruf der Schenkung haben Sie ab Kenntnisnahme des Diebstahls ein Jahr lang Zeit.

01.11.2022

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