Muss mich mein Vermieter für den Parkettboden entschädigen?

«Ich habe auf eigene Kosten den Laminat­boden meiner Mietwohnung durch Parkett ersetzt. Der Vermieter war einver­standen. Jetzt ziehe ich um. Muss der Vermieter mich für die Investitionen entschädigen?»

Ja, sofern die Wohnung einen erheblichen Mehrwert aufweist, der Vermieter dem ­Verlegen des Parkettbodens schriftlich ­zustimmte und nichts anderes abgemacht wurde. Die Entschädigung ist unter Berücksichtigung Ihrer Investitionskosten und der Altersentwertung festzulegen. Teilen Sie dem Vermieter noch vor Beendigung des Mietverhältnisses mit, dass Sie eine Entschädigung für den Mehrwert verlangen.

12.10.2021

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