Muss mir das Bussgeld zurückerstattet werden?

«In saldo habe ich von einem Gerichtsurteil gelesen, wonach eine in Ennetbaden AG installierte Kamera zur Überwachung eines Fahrverbots illegal sei (saldo 5/2022). Vor zwei Jahren wurde ich dort mit 100 Franken gebüsst. Die Polizei will mir das Geld aber nicht zurückzahlen. Kann ich mich wehren?»

Nein. Laut Gesetz werden Ordnungsbussen mit ihrer Bezahlung rechtskräftig. Die Gemeinde muss Ihnen deshalb das Geld nicht zurückzahlen. Wenn Sie mit der Ordnungsbusse nicht einverstanden gewesen wären, hätten Sie die 30-tägige Zahlungsfrist verstreichen lassen können. Danach wäre in einem ordentlichen Verfahren geklärt worden, ob die Busse gerechtfertigt war. Das hätte sich gelohnt, wie das Urteil zeigt.

21.06.2022

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