Muss mir die Behörde die Akten schicken?

Die Kindes- und Erwachsenenschutz­behörde (Kesb) klärt ab, ob ich einen Beistand benötige. Ich möchte die Akten ansehen. Allerdings bin ich sehr beschäftigt. Kann ich verlangen, dass man mir die Akten per Post schickt?

Nein. Als direkt Betroffener haben Sie zwar ­grundsätzlich ein Recht auf Einsicht in die Akten. Diese müssen Ihnen von der Behörde aber weder herausgegeben noch auf dem Postweg zugestellt werden. 

Sie können lediglich am Sitz der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde das Verfahrens­dossier einsehen, Notizen machen und auf Ihre eigenen ­Kosten Kopien er­stellen lassen.

Tipp: Falls Sie im Kesb-Verfahren durch ­einen Rechtsanwalt vertreten werden, wird dieser die Heraus­gabe der Akten verlangen. Anwälten werden ­solche Verfahrensdossiers kostenlos zugestellt. 

07.09.2016

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