Muss mir meine Miterbin Auskunft geben?

«Mein Vater ist gestorben. Nun steht die ­Erbteilung an. Ich vermute, dass meine ­Schwester vor seinem Tod Schenkungen von ihm erhalten hat. Sie weigert sich aber ­vehement, mir Auskunft zu geben. Muss meine Schwester mich richtig informieren?»

Ja. Alle Erben haben gegenseitig eine umfassende Informations- und Auskunftspflicht. Kommt ein Erbe dieser Pflicht nicht nach, kann man per Gerichtsentscheid verlangen, dass er Auskunft geben muss. Zuständig in solchen Angelegenheiten ist das ­Gericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.

Eine solche Klage kann jeder Erbe alleine oder ­zusammen mit allfälligen anderen Miterben beim ­zuständigen Gericht ein­reichen. 

30.01.2018

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