Nachbarrecht: Kann mein Vater gegen den Nachbarn klagen?

«Mein Vater überschrieb sein Haus vor einigen Jahren auf mich. Seither hat er noch ein Nutzniessungsrecht. Sein Nachbar besitzt Hühner und einen Hahn. Mein Vater fühlt sich durch das Krähen gestört, der Nachbar lässt aber nicht mit sich reden. Kann mein Vater als Nutzniesser gerichtlich gegen seinen Nachbarn vorgehen?»

Ja. Wie Grundeigentümer können auch Nutzniesser, Mieter und Wohnberechtigte einen Nachbarn wegen übermässigen Lärms und anderer Immissionen einklagen. Die Klage muss bei der Schlichtungsbehörde eingereicht werden.

23.01.2024

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