Nebenkosten: Kann ich vom Vermieter Einsicht in die Belege fordern?

«Ich habe die Nebenkostenabrechnung erhalten. Zu meiner Überraschung bekomme ich Geld zurück. Vor einem Jahr musste ich fast 1000 Franken nachzahlen. Ich bezweifle deshalb, dass die letztjährige Abrechnung korrekt war. Kann ich jetzt noch Einsicht in die damaligen Rechnungsbelege verlangen?»

Ja. Vermieter müssen den Mietern auf Verlangen Einsicht in die Belege zu den Nebenkosten gewähren. Dieses Recht haben Mieter bis zu zehn Jahre, nachdem sie die Rechnung beglichen haben. Das gilt auch dann, wenn der Mietvertrag für Einwände gegen Nebenkostenabrechnungen eine bestimmte Frist vorsieht. Stellt sich heraus, dass die Abrechnung Ihres Vermieters fehlerhaft war, können Sie die zu viel bezahlten Nebenkosten zurückverlangen.

07.11.2023

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