Nebenkosten: Muss ich so viel nachzahlen?
Ja. Akonto-Beträge sind Anzahlungen. Sie werden nach Vorliegen der Jahresrechnung an die effektiv geschuldeten Nebenkosten angerechnet.
In welchem Verhältnis die Nachforderung zur Akonto-Zahlung stehen darf, ist gesetzlich nicht geregelt. Das kann sich für die Mieter rächen: Das Bundesgericht sagt, dass Akonto-Zahlungen nur vorläufigen Charakter haben. In einem konkreten Fall ging es vor Bundesgericht um ein Ehepaar, das für die effektiven Nebenkosten mehr als das Doppelte der Akonto-Zahlungen begleichen sollte. Das Bundesgericht hat das als zulässig taxiert (Urteil 132 III 24). Deshalb ist die Nachrechnung auch in Ihrem Fall erlaubt.
Mieter dürfen aber bei Abschluss des Mietvertrags nicht über die Höhe der Nebenkosten getäuscht werden. Ist dies doch der Fall, können sie sich dagegen wehren.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.


Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.


Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.