Benötige ich für einen Nebenverdienst die Erlaubnis meines Vorgesetzten?

«Ich arbeite mit einem 100-Prozent-Pensum als Pfleger in einem Spital, oft auch am Wochen­ende. In meiner Freizeit spiele ich in einer Band. Durchschnittlich einmal pro Monat geben wir ein Konzert, pro Auftritt verdiene ich 250 Franken. Muss ich meinen Chef informieren?»

Nein. Wer in einem Vollzeitpensum angestellt ist, benötigt für eine Nebenbeschäftigung zwar grundsätzlich das Einverständnis des Arbeitgebers. Das gilt jedoch nicht für Freizeitbeschäftigungen, mit denen man weder den Arbeitgeber konkurrenziert noch die Haupttätigkeit beeinträchtigt. Das ist bei Ihnen der Fall. Deshalb müssen Sie weder Ihren Vorgesetzten informieren noch vor Konzerten sein Einverständnis einholen.

 

30.01.2024

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