Neubau stört Aussicht: Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Ich besitze ein Einfamilienhaus. Auf dem ­Nachbargrundstück wird ein Haus gebaut. ­Deswegen verliere ich meine Seesicht. Muss mich der Bauherr für den Minderwert meiner Liegenschaft entschädigen?

Nein. Falls das Haus den Bauvorschriften entspricht, haben Sie laut ­Gesetz keinen Anspruch auf Schadenersatz. Sie können davon ausgehen, dass der Neubau den ­Vorschriften entspricht – sonst hätte Ihr Nachbar keine Baubewilligung erhalten. Aus diesem Grund müssen Sie akzeptieren, dass Ihr Haus durch den Neubau in der Nachbarschaft weniger Wert hat.  

20.05.2015

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