Neue Arbeitsstelle: Habe ich eine Probezeit?

Ich habe kürzlich eine neue Stelle angetreten. Im Arbeitsvertrag steht nichts von einer Probezeit. Habe ich trotzdem eine?

Ja. Weil vertraglich keine Probezeit vereinbart wurde, richtet sie sich nach dem Gesetz. Deshalb gilt der erste Monat des Arbeitsverhältnisses als Probezeit. Ein Verzicht müss­te ausdrücklich vereinbart worden sein. Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt laut Gesetz sieben Tage.

27.01.2016

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