Neue Terrassentür: Zahlt die Invalidenversicherung?

«Ich beziehe eine IV-Rente und bin auf den Rollstuhl angewiesen. Leider komme ich mit meinem Rollstuhl nicht durch die Terrassentür meiner Wohnung. Übernimmt die Invaliden­versicherung die Kosten für bauliche Anpassungen?»

Ja. Die Invalidenversicherung zahlt auch Hilfsmittel für das Bewältigen des Alltags. Darunter fallen bauliche Änderungen in der Wohnung wie das Verbreitern von Türen oder das Entfernen von Türschwellen. An welche Hilfsmittel die IV Beiträge leistet, entnehmen Sie dem Merkblatt 4.03 «Hilfsmittel der IV». Zu finden ist es auf Ahv-iv.ch. Das Formular 001.002 für die Anmeldung für Hilfsmittel können Sie ebenfalls auf Ahv-iv.ch herunterladen oder bei der IV-Stelle beziehen.

12.10.2022

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