Neuer Job mit weniger Lohn: Erhalte ich eine Kompensation?

«Ich war arbeitslos. Vorher verdiente ich 7000 Franken pro Monat. Inzwischen konnte ich in einer ganz anderen Branche eine neue Stelle antreten, verdiene aber nur rund 4000 Franken. Die Arbeit gefällt mir, ich möchte diese Stelle behalten. Muss mich die Arbeitslosenkasse entschädigen, wenn ich jetzt weniger verdiene?»

Nein. Zwar wird ein Einkommen, das tiefer ist als die Arbeitslosenentschä­digung, grundsätzlich als Zwischenverdienst angerechnet. Sie haben also im Prinzip Anspruch auf eine Kompensationszahlung von 70 oder 80 Prozent der Differenz zwischen Ihrem so erzielten Einkommen und Ihrem versicherten Verdienst. Aber: Da Sie die schlechter bezahlte Stelle behalten möchten, ist das kein Zwischenverdienst mehr. Denn bei einem Zwischenverdienst muss der Versicherte weiterhin Arbeitsbemühungen unternehmen und seine Tätigkeit zugunsten einer besser bezahlten Stelle aufgeben.

 

16.01.2018

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