Nimmt der Beamte den Töff meines Freundes mit?
Nein. Das Betreibungsamt darf nur Sachen pfänden, die Ihnen gehören. Sie müssen dem Beamten deshalb sagen, dass das Motorrad Eigentum Ihres Freundes ist. Möglicherweise glaubt er Ihnen nicht und pfändet das Fahrzeug trotzdem. Dann muss Ihr Freund beim Betreibungsamt protestieren und Beweise vorlegen, dass er der Eigentümer ist. Im Zweifelsfall entscheidet das Gericht. Bis zu einer Entscheidung bleibt das Betreibungsverfahren in Bezug auf diesen Gegenstand eingestellt.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.