Notruf für Arbeitskollegen gerufen: Muss ich die Rechnung zahlen?

«Mein Kollege war krank und plötzlich nicht mehr ansprechbar. Ich wählte den Notruf, worauf eine Ambulanz vorbeikam. Die Sanitäter versorgten ihn vor Ort und wollten ihn ins Krankenhaus mitnehmen. Er wollte aber nicht mitgehen. Nun erhielt er die Rechnung. Er beharrt darauf, dass ich diese übernehme. Muss ich tatsächlich zahlen?»

Nein. Sie handelten im Interesse Ihres Kollegen, als Sie die Ambulanz riefen. Er war nicht mehr ansprechbar und konnte nicht mehr selbst entscheiden. Der Anruf war somit ­geboten. Ihr Kollege ist daher rechtlich verpflichtet, die Arztrechnung zu zahlen. Die Juristen nennen das Geschäftsführung ohne Auftrag.

08.05.2018

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