Ist die Offerte zum Pauschalpreis verbindlich?

«Ich beauftragte einen Gärtner mit der Neugestaltung meines Gartens. Dafür verlangte ich einen Kostenvoranschlag. Die Offerte enthielt einen Pauschalpreis. Die Rechnung fällt jetzt aber viel höher aus. Kann ich mich wehren?»

Ja. Hat man eine Pauschal­offerte erhalten, muss man nicht mehr als den offerierten Preis zahlen. Grössere unvorhergesehene Arbeiten dürfte der Gärtner nur dann zusätzlich in Rechnung stellen, wenn er Sie vorgängig über den Mehraufwand und die Kosten informiert hätte. Sie schulden ihm daher nur den offerierten Preis.

06.06.2023

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