Pensionskasse: Muss mein Altersguthaben bei verspäteter Auszahlung weiterhin verzinst werden?

«Im Hinblick auf meine Pensionierung Ende Dezember 2023 entschied ich mich, mein Pensionskassenguthaben bar als Kapital zu beziehen. Das Geld wurde mir jedoch noch nicht ausbezahlt, obwohl ich mich fristgerecht für den Kapitalbezug angemeldet hatte. Müssen meine Pensionskassengelder somit weiter verzinst werden?»

Ja. Ihr Altersguthaben wurde am 31. Dezember zur Zahlung fällig. Mit Ablauf dieses Tages geriet die Pensionskasse automatisch in Verzug. Die Kasse muss Ihnen daher Verzugszinsen zahlen. Deren Höhe ergibt sich in erster Linie aus dem Reglement der Vorsorgeeinrichtung. Fehlen im Reglement entsprechende Vorschriften, ist das Gesetz anwendbar: Der Verzugszins beträgt demnach 5 Prozent.

30.01.2024

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