Pflege: Ist eine Vereinbarung sinnvoll?

«Meine betagte Mutter wohnt noch immer in ihrer Mietwohnung, dort betreue ich sie. Meine Mutter möchte mich dafür entschädigen, ich bin aber ihre alleinige Erbin. Ist es trotzdem sinnvoll, eine schrift­liche Vereinbarung aufzusetzen und monatlich abzurechnen?»

Ja, denn je nachdem ist nach dem Tod Ihrer Mutter kein oder kaum mehr Vermögen vorhanden. Schliessen Sie deshalb mit Ihrer Mutter einen Vertrag ab, in dem Sie vereinbaren, welches Ihre Aufgaben sind und wie hoch die Entschädigung pro Monat sein soll. Pro Senectute empfiehlt einen Stundenlohn von 25 bis 30 Franken. Merkblätter und ein Muster für einen Betreuungs- und Pflegevertrag finden Sie auf Pro­senectute.ch > Dienstleistungen > Downloads.

Klären Sie auch ab, ob Ihre Mutter allenfalls Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung hat. Weitere Infos dazu finden Sie im Merkblatt «3.01 Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV», zu finden unter Ahv-iv.ch > Merkblätter & Formulare > Merkblätter > Leistungen der AHV.

 

13.04.2024

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