Ein Künstler will ein Porträt von mir ausstellen: Braucht er mein Einverständnis?

«Ich bin im Rahmen eines Malkurses Modell gestanden. Die Kursteilnehmer malten zu Übungszwecken Porträtbilder von mir. Von einer mög­lichen Veröffentlichung der Bilder war nie die Rede. Jetzt möchte einer der Künstler mein Porträt in einer Galerie ausstellen. Damit bin ich nicht einverstanden. Kann ich mich wehren?»

Ja. Jede Person hat das «Recht am eigenen Bild». Niemand darf ohne sein Einverständnis abgebildet werden. Dabei ist unerheblich, in welcher Form dies geschieht: Sowohl Fotos, Videos als auch Gemälde fallen darunter. Beim Porträtieren haben Sie Ihr Einverständnis für die Herstellung des Gemäldes gegeben, nicht jedoch für die Veröffentlichung. Sie müssen daher nicht dulden, dass Ihr Porträt ausgestellt wird. 

27.10.2020

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