Radio-und-TV-Gebühr: Muss ich Jahre später noch zahlen?

«Jahrelang hörte ich nichts von der Serafe AG. Nun erhielt ich plötzlich eine Rechnung für die Zeit vom 1. Juni 2019 bis 31. Mai 2024. Muss ich die Rechnung bezahlen?»

Ja. Die Verjährungsfrist für die Radio-und-Fernsehgebühr beträgt fünf Jahre. Daher müssen Sie die Rechnung vollständig begleichen. Zahlen müssten Sie nur dann nicht, wenn Sie oder eine andere Person in Ihrem Haushalt Ergänzungsleistungen beziehen würde. Bezüger von Ergänzungsleistungen werden auf Gesuch hin rückwirkend für bis zu fünf Jahre von der Radio-­TV-Abgabe befreit.

14.11.2023

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