Ratenzahlung: Darf die Kasse Gebühren verlangen?

«Ich kann eine Rechnung meiner Krankenkasse nicht sofort zahlen. Die Kasse gewährt mir jetzt die Zahlung in Raten. Sie verlangt dafür aber eine Gebühr. Ist das erlaubt?»

Ja. Die Krankenkassen sind nicht von Gesetzes wegen verpflichtet, Ratenzahlungen zu bewilligen. Sie dürfen für ihren zusätzlichen Aufwand Zuschläge ver­langen. Diese dürfen aber nicht höher sein als der effektive Mehraufwand durch Ratenzahlungen.

07.05.2022

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