Raucher als Ersatzmieter?

Ich habe meine Wohnung ausserterminlich ­gekündigt und einen solventen Ersatzmieter ­gefunden – allerdings einen Raucher. Mein ­Mietvertrag verbietet das Rauchen in der ­Wohnung ausdrücklich. Gilt dieser Ersatzmieter dennoch als zumutbar, und bin ich somit von meinen vertraglichen Verpflichtungen befreit?

Nein. Das Gesetz sieht vor, dass der vorgeschlagene ­Ersatzmieter den Mietvertrag zu den genau gleichen Bedingungen übernehmen muss, die für den ausziehenden Mieter gelten. Folglich gilt in diesem Fall: Ist im Mietvertrag festgehalten, dass das Rauchen in der Wohnung verboten ist, gilt ein Raucher als Nachmieter für den Vermieter als unzumutbar.

19.10.2016

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: