Rechnung: Habe ich Anspruch auf eine Kopie?

«Ärzte und Spitäler müssen ihren Patienten eine Rechnungskopie zustellen. Gilt das auch für Apotheken, die direkt mit der Krankenkasse abrechnen?»

Ja. Laut Krankenversicherungsgesetz gilt: Der Leistungserbringer oder die Krankenkasse muss den Krankenversicherten unaufgefordert eine Kopie der Rechnung zukommen lassen. Als vom Gesetz anerkannte Leistungserbringer gelten neben Ärzten und Spitälern unter anderem auch Chiropraktoren, Psychotherapeuten, Pflegeheime oder Apotheken.

07.05.2022

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