«Geerbte» Rechnung zahlen?

«Meine verstorbene Frau hat mir und unseren zwei Kindern etwas Vermögen hinterlassen. Wir haben zuerst die offenen Rechnungen aus dem Nachlass bezahlt und dann den Rest unter uns nach den gesetzlichen Erbquoten aufgeteilt. Kürzlich flatterte unerwartet eine weitere Rechnung über 4000 Franken ins Haus. Müssen wir das bezahlen?»

Ja. Vererbt werden nicht nur die Aktiven, sondern auch die Schulden des Nachlasses. Für die Schulden haftet deshalb jeder der Erben.

Der Gläubiger kann wählen, bei wem er den ­offenen Betrag eintreiben will. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Erbschaft schon geteilt ist oder nicht.

Derjenige Erbe, der die Rechnung zahlt, kann dann auf die anderen Rückgriff nehmen. Jeder Erbe muss sich gemäss seinem Erb­anteil an der nachträglich eingegangenen Rechnung beteiligen.

16.11.2016

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