Rechtsschutz: Muss Versicherung bei einem Erfolg vor Gericht zahlen?

«Ich habe bei meiner Rechtsschutzversicherung einen Schadenfall angemeldet. Die Versicherung schätzt ein gerichtliches Vorgehen aus mir unerklärlichen Gründen als aussichtslos ein. Sie gab mir aber die Möglichkeit, innert 20 Tagen ein Schiedsverfahren zu beantragen. Ich verpasste die Frist. Muss die Versicherung trotzdem zahlen, wenn ich selbst einen Prozess einleite und dieser dann zu meinen Gunsten ausgeht?»

Ja. Betrachtet eine Rechtsschutzversicherung bei einer Streitigkeit, die durch die Police gedeckt ist, ein gerichtliches Vorgehen als chancenlos, muss sie in den Versicherungsbedingungen ein Schiedsverfahren vorsehen. Damit wird entschieden, ob ein Prozess tatsächlich als aussichtslos gilt oder nicht. Findet der Schiedsrichter bei einem solchen Verfahren, der Fall sei effektiv aussichtslos, kann der Kunde trotzdem auf eigene Kosten für sein Recht kämpfen. Erzielt er dabei mindestens einen Teil­erfolg, muss ihm die Versicherung nachträglich alle Auslagen ersetzen.

Die Durchführung eines Schiedsverfahrens ist nicht zwingend. Im Erfolgsfall muss die Versicherung auch dann zahlen, wenn der Kunde auf das Schiedsverfahren verzichtet hat.

09.05.2023

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