Renovation: Schulde ich den Mietzins bis zum nächsten Kündigungstermin?

«Ich habe meine Wohnung ausserterminlich zurückgegeben und fand keinen Ersatzmieter. Jetzt erfuhr ich, dass der Vermieter die Wohnung nach meinem Auszug sanieren wird. Muss ich trotzdem weiterzahlen?»

Nein. Grundsätzlich gilt zwar: Wenn ein Mieter nach einem ausserterminlichen Auszug keinen Ersatzmieter findet, muss er den Mietzins bis zur Weitervermietung zahlen, jedoch längstens bis zum nächsten Kündigungstermin. Nutzt der Vermieter aber einen Leerstand, um die Wohnung zu renovieren, ist der Mieter nicht mehr verpflichtet, den Mietzins zu zahlen.

14.02.2023

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