Riskiere ich Einstelltage, wenn ich kündige?

«Ich werde bei der Arbeit schikaniert. Inzwischen bin ich arbeitsuntauglich. Eine Rückkehr an den Arbeitsplatz ist für mich undenkbar, ich möchte daher kündigen. Muss ich mit Leis­tungskürzungen der Arbeitslosen­­versi­che­rung rechnen, falls ich bis zum Ende der Kündigungsfrist keine neue Stelle gefunden habe?»

Nein. Wenn Angestellte ohne neuen ­Arbeitsvertrag kündigen und dann arbeitslos werden, sind sie zwar selbstverschuldet ­arbeitslos und erhalten deshalb bis zu ­60 Tage kein Arbeitslosengeld. Solche ­Einstelltage dürfen aber nicht ­verfügt ­werden, wenn es den Betroffenen nicht zugemutet werden konnte, am bis­herigen Arbeitsplatz zu verbleiben. Das ist bei Ihnen der Fall. Sie müssen sich aber die ­gesundheitlichen Gründe für die ­Kün­digung mit einem ärztlichen ­Attest ­bestätigen ­lassen. 

16.05.2023

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