Rückenweh wegen Matratze: Kann ich sie zurückgeben?

«Ich habe mir an einer Messe eine Ma­tratze aufschwatzen lassen. Sie ist nicht hart genug. Seit ich darauf schlafe, leide ich an starken Rückenschmerzen. Kann ich die Matratze zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen?»

Nein. Gekauft ist gekauft. Es gibt vom ­Gesetz her grundsätzlich keine Möglichkeit, einen gekauften Artikel bei Nichtgefallen zurückzugeben. Ausnahme: Die Ware ist mangelhaft. Das ist hier nicht der Fall – die Matratze ist nur für Ihren Rücken nicht ­geeignet.

Hat Ihnen der Verkäufer im Kaufvertrag kein Rückgaberecht zugesichert, sind Sie deshalb auf sein freiwilliges Entgegen­kommen angewiesen.

06.11.2019

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