Rücksendung: Muss ich die Portokosten zahlen?

«Ich habe per Internet eine Kaffeemaschine gekauft. Nach einem halben Jahr ist sie bereits defekt. Die Reparatur fällt unter die Garantie. Das Geschäft weigert sich aber nun, die Portokosten für den Versand zu übernehmen, da dies so in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten wurde. Ist das zulässig?»

Ja. Falls vor Verkaufsabschluss im Vertrag darauf hingewiesen wurde, dass die Portokosten im Falle einer Rücksendung durch den Käufer übernommen werden müssen, ist dies verbindlich. Steht hin­gegen nichts im Vertrag, gehen die Portokosten zu Lasten des Verkäufers.

Anders sähe es aus, wenn Sie das Gerät in ­einem Laden gekauft hätten. Dann wäre es auch ohne einen entspre­chenden Hinweis Ihre Pflicht, das Gerät zurückzubringen und nach der Reparatur wieder abzuholen – auf eigene ­Kosten.

14.04.2017

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