Schädlinge bekämpfen: Ist das Sache des Vermieters?
Ja. Schädlinge in Mietwohnungen gelten rechtlich gesehen als Mangel am Mietobjekt – und den muss der Vermieter beheben, und zwar auf eigene Kosten. Verlangen Sie also vom Vermieter, dass er innert nützlicher Frist für Abhilfe sorgt.
Ausnahmen: Der Mieter muss allfällige Schädlinge selber und auf seine Kosten bekämpfen, falls dies mit wenig Aufwand möglich ist, also zum Beispiel mit einem Insektenspray – und ohne professionelle Hilfe. Das Gleiche gilt, wenn dem Mieter nachgewiesen werden kann, dass er seine Sorgfaltspflichten verletzt und die Tiere eingeschleppt hat. Etwa dann, wenn seine Haustiere Flöhe nach Hause bringen.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.