Kann ich bei Scheidung das Geld der zweiten Säule bar beziehen?

«Mein Mann und ich lassen uns scheiden. Ich bin keiner Pensionskasse angeschlossen und habe daher Anspruch auf die Hälfte des von meinem Mann während der Ehe in seiner Pensionskasse angesparten Altersguthabens. Kann ich darauf verzichten, ein Freizügigkeitskonto zu eröffnen, und das Geld stattdessen bar beziehen?»

Nein. Bei einer Scheidung weist das Gericht die Pensionskasse des Ehegatten mit dem höheren Altersguthaben an, der Kasse des anderen Ehegatten, der Geld aus dem Vorsorgeausgleich erhält, einen bestimmten Betrag zu überweisen. Nicht erwerbstätige Ehegatten sind keiner Pensionskasse angeschlossen. Sie müssen deshalb ein Freizügigkeitskonto eröffnen, auf welches das Geld der zweiten Säule überwiesen werden kann.

Eine Barauszahlung darf nur erfolgen, wenn der Ehegatte, der die Zahlung erhält, einen entsprechenden Grund hat. Das ist der Fall, wenn der Empfänger eine ganze Invaliden­rente bezieht, sich neu selbständig macht oder definitiv in ein Land ausserhalb von EU oder Efta auswandert.

12.03.2024

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: