Muss ich mein Arbeitspensum wegen der Kinderbetreuung nach der Scheidung reduzieren?

«Meine Frau und ich lassen uns scheiden. Wir ­haben uns über die Scheidungsfolgen geeinigt und werden beim Gericht ein gemeinsames Scheidungsbegehren einreichen. Die Betreuung unserer Kinder möchten wir uns teilen. Mein ­Arbeitspensum ist höher als das meiner Frau. Wenn ich arbeite, würden aber meine Eltern die Kinder hüten – was sie bereits jetzt regelmässig tun. Ist das ein Problem?»

Nein. Das Gericht prüft die Ausgestaltung der Betreuung durch Vater und Mutter anhand der konkreten Verhältnisse – mit Blick auf die bestmögliche Lösung für die Kinder. Massgebend sind also nicht in erster Linie die Wünsche und Bedürfnisse der Eltern. Beim Entscheid des Gerichts spielt das Betreuungsmodell, das vor der Scheidung galt, eine zentrale Rolle. Die zeitweilige Betreuung der Kinder durch Ihre Eltern schliesst eine alternierende Obhut nicht aus.

14.06.2022

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