Schulden wir dem Makler das Honorar?

«Wir möchten unser Haus verkaufen. Zu diesem Zweck schlossen wir mit einem Makler einen auf sechs Monate befristeten Vertrag ab. Einen ernsthaften Kaufinteressenten hat der Makler aber erst kurz vor Ablauf der Vertragslaufzeit gefunden. Hat er das Honorar auch zugut, wenn wir uns mit dem Interessenten erst nach Beendigung des Maklervertrages einigen sollten?»

Ja. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Käufer spielt keine Rolle. Es genügt, wenn zwischen den Bemühungen des Maklers und dem Vertragsabschluss ein ­Zusammenhang besteht. Der Makler hat den Käufer noch während der Laufzeit des Vertrags gefunden. Deshalb ist die Provi­sion geschuldet, auch wenn der Kaufvertrag erst nach Beendigung des Maklervertrages abgeschlossen wird.

 

28.08.2018

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