Schwanger: Darf ich höchstens vier Stunden arbeiten?
Nein. Der Betrieb muss die Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen aber so gestalten, dass deren Gesundheit und die des Kindes nicht beeinträchtigt wird. Schwangere haben bei hauptsächlich stehender Tätigkeit ab dem vierten Schwangerschaftsmonat alle zwei Stunden eine zusätzliche zehnminütige Pause zugut.
Und ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat müssen stehende Tätigkeiten auf insgesamt vier Stunden pro Tag beschränkt werden. Kann der Betrieb für die restliche Arbeitszeit keine gleichwertige Ersatzarbeit anbieten, müssen betroffene Arbeitnehmerinnen nur vier Stunden arbeiten, für das restliche Arbeitspensum haben sie 80 Prozent des Lohns zugut.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.


Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.


Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.