Sind Ersparnisse pfändbar?

«Seit zehn Jahren beziehe ich eine Invaliden­rente sowie Ergänzungsleistungen. Ich konnte in den letzten Jahren 8000 Franken auf die ­Seite legen, da ich sehr sparsam lebe. Ich habe aber von früher Steuerschulden. Besteht das Risiko, dass das Betreibungsamt das Geld pfändet?»

Ja. IV-Rente und Ergänzungsleistungen sind zwar grundsätzlich unpfändbar. Das gilt, solange das Geld auf einem reinen Zahlungskonto liegt, bei dem die Renten eingehen und von dem laufend wieder Be­träge ab­gehoben werden. Sobald Sie aber das Geld auf ein Sparkonto transferieren, kann das Betreibungsamt das Sparguthaben pfänden. Ab welchem Betrag dies der Fall ist, entscheidet das Amt nach seinem Ermessen. Falls Sie mit dem Entscheid nicht einverstanden sind, können Sie ihn mit einer Beschwerde anfechten.

26.11.2019

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