Sind mehrere Schlichtungsverhandlungen möglich?

«Ich kaufte vor einigen Jahren ein Haus zu günstigen Konditionen. Inzwischen starb der Verkäufer. Jetzt erhielt ich von der Schlichtungsbehörde eine Vorladung. Die Erben verlangen Geld von mir. Sie behaupten, ihr Vater habe das Haus zu einem zu günstigen Preis verkauft, weil er ihre Pflichtteilsrechte umgehen wollte. Meiner Meinung nach rechnen die Erben falsch.Ich befürchte daher, dass wir uns bei der Verhandlung nicht einigen werden. Ist es möglich, dass es nach der ersten noch eine zweite Schlichtungsverhandlung gibt?»

Ja, das ist möglich, kommt aber sehr selten vor. Wird an einer Schlichtungsverhandlung keine Einigung erzielt, erteilt die Schlichtungsbehörde der klagenden Partei die Klagebewilligung. Normalerweise gibt es also nur eine einzige Verhandlung. Die Behörde darf aber mehrere Verhandlungen durchführen, sofern beide Parteien einverstanden sind.

15.11.2022

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